Für das im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, im Auftrag eines Kunden/Bestellers/Veranstalters, im folgenden „Auftraggeber“ genannt.
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung der Bewirtung („Catering“) von Veranstaltungen wie Banketten, Seminare, Tagungen, Feierlichkeiten usw. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen seitens des Auftragnehmers. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung
- Der Vertrag kommt durch Annahme des durch den Auftragnehmer erstellten Angebotes durch Bestellung eines Menüs, eines Buffets, sonstiger Waren oder Leistungen oder einer entsprechender Auftragsbestätigung zustande. Hat ein Dritter für einen Auftraggeber bestellt, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer mit dem Auftraggeber gemeinsam als Solidarschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf Leistungsmängel, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschafft und hierbei im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers handelt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen und Einrichtungen frei.
- Bei Verlust haftet der Auftraggeber für die dem Auftragnehmer gehörigen Mietgegenstände in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Im Falle von Beschädigungen haftet der Auftraggeber in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens seitens des Auftragnehmers bleibt davon jedoch unberührt. Die Haftung des Auftraggebers beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der dem Auftragnehmer gehörigen Gegenstände. Den Auftraggeber trifft eine Prüfungs- und Rügepflicht hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der dem Auftragnehmer gehörigen Gegenstände im Zeitpunkt des Empfangs derselben.
- Jegliche Haftung seitens des Auftragnehmers für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Gäste, Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für die von ihm selbst verursachten Verluste und Beschädigungen.
- Stehtische, Tischgedeck, Dekoration, Behälter, Besteck, Gläser, Geschirr, etc verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, sind pfleglich zu behandeln und im sauberen Zustand zurückzugeben. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die Kosten der Reinigung der ihm gehörigen und durch den Auftraggeber nicht sauber zurückgegebenen Gegenstände zu verrechnen. Die Abholung bzw die Empfangnahme dieser Gegenstände erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung von Bruch, Mängel und Beschädigungen, die erst nach erfolgter Reinigung ermittelt werden können.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen
- Die vereinbarten Preise und die vereinbarten Leistungen seitens des Auftragnehmers ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw aus dem vom Auftragnehmer erstellten Angebot. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte die Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Bestellung und Rechnungsstellung ansteigen, trifft die Erhöhung den Auftraggeber.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn von ihm in Anspruch genommenen bzw angeforderten Leistungen geltenden bzw vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Auftraggeber veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Auftragnehmer allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Auftragnehmer den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % anheben.
- Ferner können die Preise vom Auftragnehmer geändert werden, sofern der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Leistungen wünscht.
- Die dem Auftraggeber seitens des Auftragnehmers gelegten Rechnungen werden binnen 3 Tage nach Erhalt fällig. Rechnungen des Auftragnehmers ohne Fälligkeitsdatum sind somit binnen 7 Tage ab Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt 6 % über dem jeweilig gültigen Nationalbankdiskontsatz zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.Der Auftraggeber hat binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss 15 % des im Angebot gelegten Gesamtbetrages auf das Bankkonto des Auftragnehmers einzuzahlen. Spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine im Vertrag gehen dieser allgemeinen Regelung vor. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen ist Wien.
- Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener aber angeforderter Leistungen ist nicht möglich.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen bzw diese mindern.
- Lieferverzögerungen bis zu 90 Minuten berechtigen nicht zur Verminderung der vereinbarten Vergütung.Die Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Auftraggeber, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz nicht in Österreich haben, sind verpflichtet 80 % des vereinbarten Gesamtbetrages bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen, andernfalls der Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktritt.
IV. Rücktritt, Bestellung, Stornierung
- Wenn die Vorauszahlung auch nicht nach Verstreichen einer seitens des Auftragnehmers gesetzten angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung geleistet wird, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten z.B. bei höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machenbei Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentliche Tatsachen z.B. des Auftraggebers oder des Zwecks gebucht wurden wenn der Auftragnehmer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefährden kann ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Auftragsnehmers zuzurechnen ist.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis setzten.
- Es entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer aufgrund der Ausübung oben beschriebener Rücktrittsrechte.
- Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers muss in Schriftform erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Erfolgt diese nicht, ist der Auftraggeber, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet dem Auftragnehmer die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges durch den Auftragnehmer oder einer vom Auftragnehmer zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu sechs Werktagen vor dem vereinbarten Termin zurücktreten ohne, dass er dabei Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers auslöst. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin Rücktritt in schriftlicher Form gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Dem Auftragnehmer steht es frei, den ihm entstandenen Schaden bei nicht vereinbartem und/oder nicht rechtzeitig erklärten Rücktritt zu pauschalieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, folgenden Paulschalen Schadenersatz in Rechnung zu stellen: – 25% der vereinbarten Gesamtvergütung ab vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin – 50% der vereinbarten Gesamtvergütung ab zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin – 75% der vereinbarten Gesamtvergütung ab einer Woche vor dem Veranstaltungstermin – 100% der vereinbarten Gesamtvergütung ab einem Tag vor dem Veranstaltungstermin Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren dem Auftragnehmer der eines höheren Schadens vorbehalten.
V. Teilnehmerzahl
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die endgültige Personenzahl bis spätestens sechs Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
- Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise (Pauschalen und/oder Einzelpreise) neu festzusetzen.
- Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von seinen Gästen, Mitarbeitern oder Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter und nicht im ursprünglichen Anbot enthaltener Speisen, Getränke und Leistungen.
VI. Schlussbestimmungen
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Sinn der zu ersetzenden Bestimmung entspricht.